Rechtsprechung
   RG, 28.03.1923 - III 158/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1923,572
RG, 28.03.1923 - III 158/23 (https://dejure.org/1923,572)
RG, Entscheidung vom 28.03.1923 - III 158/23 (https://dejure.org/1923,572)
RG, Entscheidung vom 28. März 1923 - III 158/23 (https://dejure.org/1923,572)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1923,572) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Schließt die gegenüber einem Teilnehmer entfaltete Tätigkeit als Beamter der Staatsanwaltschaft von der Ausübung des Richteramts gegen einen anderen Teilnehmer derselben Tat aus, insbesondere auch dann, wenn auf letzteren sich das Verfahren zur Zeit jener Tätigkeit noch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 57, 275
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 16.01.1979 - 1 StR 575/78

    Verurteilung wegen Zuhälterei - Ausschluss eines Richters von der Ausübung des

    Dabei ist unter der Sache grundsätzlich das Verfahren zu verstehen, welches die strafrechtliche Verfolgung einer bestimmten Straftat zum Gegenstand hat (RGSt 17, 173, 174; 57, 275, 276).
  • BGH, 25.05.1956 - 2 StR 96/56
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 08.08.1952 - 1 StR 334/52

    Rechtsmittel

    Von der Ausübung des Richteramtes ist nach § 22 Nr. 4 StPO ein Richter auch dann ausgeschlossen, wenn er in der Sache als Beamter der Staatsanwaltschaft nur die von dem nicht zeichnungsberechtigten Sachbearbeiter entworfenen Verfügungen über die Rücknahme des Steckbriefs gegen den Angeklagten und die Rücknahmenachricht an das Strafregister in Vertretung des zuständigen Abteilungsleiters unterzeichnet hat (im Anschluss an RGSt 7, 236; 28, 53; 57, 275).
  • BGH, 07.08.1973 - 1 StR 219/73

    Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens

    Sachgleichheit ist nicht ausnahmslos Tatgleichheit (RGSt 57, 275, 276; BGHSt 9, 193).
  • BGH, 29.01.1968 - 2 StR 519/67

    Einzelerschiessungen von jüdischen Lagerinsassen der ZAL Boryslaw und Drohobycz

    Danach gehört es nicht zum Begriff der "Sache" im Sinne dieser Vorschrift, dass sich Ermittlungs- und Hauptverfahren gegen denselben Beschuldigten richten; unbedingte Voraussetzung ist nicht einmal Tatgleichheit im Sinne des § 264 StPO (vgl. RGSt. 57, 275; BGHSt 9, 193).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht